Loading...
Loading...

Bis Ende März fällig: die Schwerbehinderten-Anzeige und die Ausgleichsabgabe
Arbeitgeber müssen eine bestimmte Anzahl von Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen, wenn der Betrieb mehr als zwanzig Arbeitsplätze umfasst. Andernfalls wird eine Ausgleichsabgabe fällig. Außerdem muss eine Meldung zur Beschäftigungsstruktur erfolgen. Für beides endet die Frist am 31. März.

Corona-Kurzarbeit: Wie lange gilt welche Sonderregelung?
Oktober 2020: Die Details zur Rechtslage rund um Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld (KuG) ist mittlerweile unübersichtlich. Als Reaktion auf die Wirtschaftsprobleme in Folge von Corona gab es diverse Sonderregelungen, die teilweise erneut geändert wurden. Hier finden Sie eine Übersicht darüber, was in Bezug auf das sogenannte Corona-KuG gilt – und bis wann die Maßnahmen voraussichtlich verlängert werden.

Für die Hotel- und Gastronomiebranche bleibt es weiter schwierig, alle offenen Stellen passend zu besetzen. Das ist eine der vielen schmerzhaften Folgen der Pandemie-Zeit. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die der Branche im Lockdown den Rücken kehrten, sind nie zurückgekehrt. Dazu kommt der allgemeine Arbeitskräftemangel. Im Ergebnis fehlen der Branche Aushilfs- und Service-Kräfte ebenso wie Auszubildende und qualifizierte Fachkräfte bis hin zur Küchenleitung oder dem Hotelmanagement.
Wenn Hotels, andere Beherbergungsbetriebe oder Restaurants diese Lücken mit Arbeitskräften aus dem Ausland sowie Geflüchteten füllen wollen, sollten sie die jeweilige Rechtslage kennen. Sie hängt von der beruflichen Qualifikation und dem Status der betreffenden Person ab.
Beschäftigte mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Staates oder der Schweiz, Norwegens, Islands und Liechtensteins dürfen jederzeit nach Deutschland ziehen und hier eine Arbeitsstelle oder eine Ausbildung antreten. Für sie gilt Freizügigkeit, eine Arbeitserlaubnis benötigen sie nicht. Der deutsche Arbeitsmarkt hält für sie im Wesentlichen keine höheren Hürden bereit als für deutsche Staatsbürger.
Bei der Beschäftigung von Arbeitskräften etwa aus Rumänien, Bulgarien oder Polen durch ein deutsches Hotel gibt es also keine Hindernisse. Entsprechend groß ist das Angebot an Agenturen, die die Vermittlung von Zimmermädchen, Küchenpersonal oder anderem Personal aus diesen Ländern anbieten.
Schwieriger wird es mit Kandidaten aus Drittländern, das heißt aus Staaten außerhalb von EU, EWR und Schweiz.