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Erhöhung der Zusatzbeitragssätze bei den Krankenkassen: Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Jahr 2025 wissen müssen
Im Jahr 2025 steigen die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen deutlich an. Besonders relevant ist dabei die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 1,7 auf 2,5 Prozent – das entspricht einem Anstieg von knapp 50 Prozent.

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Vor einigen Wochen hat das Bundeskabinett die vom Bundesarbeitsministerium vorgelegte Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 verabschiedet. Am 24. November hat auch der Bundesrat zugestimmt. Damit steht fest, welche Rechengrößen die Lohn- und Gehaltsabrechnung im Jahr 2024 maßgeblich bestimmen.
Die Rechenwerte bestimmen sich nach der Lohn-Entwicklung des jeweils vorletzten Jahres. Im aktuellen Fall sind also die Einkommensstatistiken von 2022 relevant. Die Lohnzuwachsrate betrug 2022 4,13 Prozent für Deutschland insgesamt. In den alten Bundesländern lag sie bei 3,93 Prozent. Da die Entgelte deutlich gestiegen sind, zeigt auch die Tendenz bei den Rechenwerten klar nach oben.
Für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge werden der Lohn oder das Gehalt nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt. Verdient der Arbeitnehmer mehr, ist der Anteil am Entgelt, der über diesem Betrag liegt, beitragsfrei. Diese Höchstbeträge werden Beitragsbemessungsgrenze genannt und ändern sich von Jahr zu Jahr.
Für die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung gelten unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen. Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung unterscheiden sich außerdem die Grenzen in den alten und neuen Bundesländern.
Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung gilt zwar für alle Beschäftigten, aber nur bis zu einem bestimmten Jahreseinkommen. Wer mehr verdient, fällt aus der Krankenversicherungspflicht heraus und kann auf Wunsch in die private Krankenversicherung wechseln.
Dieser Wert wird Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, oft wird er auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet. Das für eine private Krankenversicherung erforderliche Jahreseinkommen steigt von 66.600 Euro im Jahr 2023 auf nun 69.300 Euro im Jahr 2024.
Anmerkung: Arbeitnehmer, die durch die Erhöhung ab dem neuen Jahr wieder in die Pflichtversicherung rutschen würden, können auf Antrag privat krankenversichert blieben. Dafür haben Sie bis Ende März 2024 Zeit.
Für einige Arbeitnehmer, die bereits im Jahr 2002 privat krankenversichert waren, gilt eine „besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze“. Sie steigt 2024 auf 62.100 Euro.
Die monatliche Bezugsgröße fließt in die Berechnung vieler Werte in der Sozialversicherung ein. Dazu gehören zum Beispiel der Mindestbetrag für die Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge, die Einkommensgrenze, bis zu der eine Familienversicherung möglich ist, der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Mindest- und Höchstjahresarbeitsverdienst in der Unfallversicherung.
Die Bezugsgröße 2024 entspricht dem statistischen Monats-Durchschnittsentgelt im Jahr 2024. Im neuen Jahr ergeben sich: