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Lohnabrechnung und Datenschutz: Infos und Tipps
Seit Mai 2018 gilt die DSGVO. In der Lohnabrechnung entstehen dadurch neue Risiken – strenge Vorgaben und Bußgelder machen Datenschutz unverzichtbar. Jetzt informieren!

Bauunternehmen müssen für ihre Arbeitnehmer Beiträge an die Soka-Bau bezahlen, die Sozialkasse für das Bauhauptgewerbe. Diese umfasst zwei Komponenten:
• Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) finanziert das Urlaubsentgelt für Bauarbeiter sowie die Berufsausbildung einschließlich von Ausbildungsvergütungen.
• Die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG-ZVK ist für eine überbetriebliche Altersvorsorge zuständig.
Beitrag zuWestOst Urlaubskasse14,5 % Berufsausbildung2,1 % überbetriebliche Altersvorsorge3,8 % 0,6 % Gesamtbelastung20,4 % 17,2 %
Eine Ausnahme gilt für Berlin: Dort beträgt der Beitrag für die Berufsausbildung 1,65 %, dazu kommt eine Sozialaufwandserstattung von 6,6 % des Bruttolohns, so dass die Gesamtbelastung dort 26,55 % (West) bzw. 23,35 % (Ost) ausmacht. Als Bruttolohn wird stets zumindest der tarifvertraglich vereinbarte Betrag angesetzt.
Bei Angestellten im Bau-Hauptgewerbe werden statt eines prozentualen Beitrags feste Summen für die Zusatzversorgung fällig. Diese betragen im Moment monatlich 79,50 Euro (West) bzw. 25 Euro (Ost), diese Werte bleiben 2017 unverändert.
Die ULAK führt für jeden Arbeitnehmer ein Konto, auf dem die individuelle Urlaubsvergütung angespart wird. Darauf zahlen Arbeitgeber während der Dauer der Beschäftigung Beiträge in Höhe von aktuell 14,5 % des Bruttolohns ein.
Diese Urlaubskasse wurde durch die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft eingeführt. Hintergrund sind die kurzen Beschäftigungszeiten als Besonderheit der Baubranche. Angesichts hoher Personalfluktuation und einer überdurchschnittlichen Insolvenzrate soll die Soka-Bau den Anspruch eines Arbeitnehmers auf Urlaubsentgelt sichern: Wechselt er innerhalb der Baubranche zu einem neuen Arbeitgeber, bekommt er vom bisherigen Arbeitgeber die angesammelten Urlaubsansprüche nicht ausgezahlt, sondern nimmt sie mit. Seinen kompletten Urlaubsanspruch kann er beim neuen Arbeitgeber einlösen, unabhängig von den Beschäftigungszeiten dort. Dieser zahlt das Urlaubsentgelt aus und bekommt es von der Soka-Bau erstattet.
Über die ULAK werden auch Angebote der überbetrieblichen Ausbildung finanziert und ein Teil der Ausbildungsvergütungen erstattet. Sämtliche Unternehmen des Bauhauptgewerbes führen dafür Abgaben in Höhe von momentan 2,1 % des Bruttolohns für ihre Mitarbeiter ab, mindestens aber 900 Euro im Jahr pro Betrieb. Diese Beitragspflicht gilt für auch für Betriebe, die nicht ausbilden, sowie für Selbstständige ohne Arbeitnehmer.
Die Erstattung der Ausbildungsvergütung bezieht sich nicht nur auf handwerkliche, sondern alle Berufe. Sie ist allerdings begrenzt. Die ULAK erstattet die Ausbildungsvergütung für gewerblich Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr für zehn Monate, im zweiten Jahr für sechs Monate und im dritten Jahr nur noch für einen Monat.