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Stammdatenpflege als Risikofaktor: Der Payroll Data Reality Check von Paychex Europe zeigt unterschätzte Gefahr manueller Datenpflege – und mögliche Lösungen
Fehlerhafte oder manipulierte Stammdaten sind mehr als bloße Verwaltungsprobleme – sie können Unternehmen echten Schaden zufügen. Mehr Input in unserem Payroll Data Reality Check!

10 Minuten für eine Adressänderung?
Die Stammdatenpflege ist in vielen Unternehmen immer noch durch manuelle Prozesse, lange Durchlaufzeiten und sogar Sicherheitslücken geprägt. Mehr Insights in diesem Blogbeitrag – und unserem Payroll Data Reality Check.

Die Beitragshöhe zur Pflegeversicherung hängt von der Elterneigenschaft ab. Der reguläre Beitragssatz beträgt aktuell 3,4 % des Bruttoeinkommens. Für Kinderlose wird ein Zuschlag von 0,6 % aufgerechnet: Deren Pflegeversicherungsbeitrag beläuft sich also auf 4 % des Bruttoeinkommens.
Für Arbeitnehmer mit Kindern gilt in der gesetzlichen Pflegeversicherung ein reduzierter Beitragssatz: Der Abschlag beträgt ab dem zweiten bis zum fünften Kind 0,25 % pro Kind / für jedes Kind (maximal jedoch 1 %). Diese Regelung dient der finanziellen Entlastung von Familien mit mehreren Kindern.
Ab dem 1. Juli 2023 gelten folgende Beitragssätze:
• Mitglieder ohne Kinder: 4,00 % (Arbeitnehmeranteil: 2,3 %)
• Mitglieder mit 1 Kind: 3,40 % (Arbeitnehmeranteil: 1,7 %)
• Mitglieder mit 2 Kindern: 3,15 % (Arbeitnehmeranteil: 1,45 %)
• Mitglieder mit 3 Kindern: 2,90 % (Arbeitnehmeranteil: 1,2 %)
• Mitglieder mit 4 Kindern: 2,65 % (Arbeitnehmeranteil 0,95 %)
• Mitglieder mit 5 und mehr Kindern: 2,40 % (Arbeitnehmeranteil 0,7 %)
Seit Juli 2023 ist neben dem Status „Elternteil oder kinderlos“ auch die konkrete Kinderanzahl für die Berechnung der Beitragshöhe zur Pflegeversicherung entscheidend. Zur Vereinfachung der Informationsübermittlung dient das sogenannte digitale Austauschverfahren zur Pflegebeitragsdifferenzierung, kurz DaBPV. Dieses wird durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, Arbeitgeber von Nachweispflichten zu entlasten, ohne auf rechtliche Sicherheit zu verzichten. Das DaBPV ist ein Bestandteil des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes ( ) vom Mai 2023.