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Fehlerhafte Meldung zur Sozialversicherung? Arbeitgeber haften für ihre Dienstleister

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Angestellten eine übersichtliche und vollständige Gehaltsabrechnung zur Verfügung zu stellen. Dabei spielen besonders steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte eine zentrale Rolle.
Wer eine Lohnabrechnung selbst erstellen oder eine Lohnabrechnung online erstellen möchte, muss sich mit den rechtlichen Grundlagen und den relevanten Berechnungsparametern vertraut machen. Wir von Paychex liefern Ihnen einen detaillierten Überblick über die Zusammenstellung einer Lohnabrechnung und wie Sie die Erstellung strukturiert und organisiert angehen.
Die Lohnabrechnung ist in Deutschland durch §108 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Arbeitgeber sind demnach verpflichtet, ihren Beschäftigten eine detaillierte Gehaltsabrechnung zu erstellen. Beim Erstellen einer Lohnabrechnung gibt es einiges zu beachten. Der Gesetzgeber hat hierfür feste Richtlinien vorgegeben, an die Betriebe und Unternehmen sich halten müssen. Eine standardisierte Lohnabrechnung muss folgende wesentliche Informationen enthalten:
• Persönliche Angaben des Arbeitnehmers, einschließlich Namen, Anschrift, Steuer-ID und Sozialversicherungsnummer;
• Angaben zum Beschäftigungsverhältnis wie Eintrittsdatum, Steuerklasse und Beitragsgruppenschlüssel;
• Bruttogehalt, steuerpflichtige und steuerfreie Zulagen;
• Abzüge wie Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer;
• Sozialversicherungsbeiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung;
• Nettogehalt als finaler Auszahlungsbetrag.
Werden die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten, drohen Bußgelder und arbeitsrechtliche Konsequenzen. Zudem müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass die Daten fristgerecht und korrekt an die entsprechenden Behörden übermittelt werden.