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Kündigung von Altersvorsorge
Juni 2018: In einer finanziell schwierigen Situation kann der Arbeitnehmer den nachvollziehbaren Wunsch äußern, künftig keine Beiträge mehr in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen, oder er möchte sogar über den bereits angesparten Betrag zu verfügen. In diesem Fall stellt sich naturgemäß die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung überhaupt möglich ist und ob eine Auszahlung von bereits angespartem Vermögen in Betracht kommt.

Beschäftigte aus dem Ausland: Optionen für Betriebe im Hotel- und Gaststättengewerbe
Hotels und Restaurants gehören zu den Unternehmen, die am meisten unter fehlendem Personal leiden. Beschäftigte aus dem Ausland und Geflüchtete können helfen, die Lücken im Personalbedarf zu schließen. Allerdings sind die Rechtslage und damit die Hürden je nach Qualifikation und aufenthaltsrechtlichem Status unterschiedlich hoch.