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Beschäftigung von Rentenbeziehern: das hat sich bei den Hinzuverdienstgrenzen geändert
Eine Beschäftigung führt jetzt selbst bei vorgezogener Altersgrenze nicht mehr zu Rentenkürzungen, unabhängig von der Höhe des Einkommens. Bei Erwerbsminderungsrenten gilt seit dem Jahreswechsel eine höhere Hinzuverdienstgrenze. Das ist auch für Arbeitgeber positiv: Rentner, die sie beschäftigen, können ohne Einbußen beim Rentenbezug mehr arbeiten.

Kinderkrankentage, Kinderkrankengeld und akute Pflegesituation: diese COVID-Sonderregelungen wurden verlängert
Oktober 2022 - Der befristet erhöhte Anspruch auf Kinderkrankentage besteht noch bis Ende 2023. Außerdem gilt noch bis in den April 2023 die Regelung, dass bei COVID-bedingten Kita- und Schulschließungen Kinderkrankengeld in Anspruch genommen werden kann. So lange können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch bis zu zwanzig pandemiebedingte akute Pflegetage beanspruchen.

Schon ab dem ersten Juli dieses Jahres steigt der reguläre Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung.
• Noch bis einschließlich Juni liegt der Beitrag bei 3,05 Prozent. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen außerdem einen Zusatzbeitrag von 0,35 Prozent, insgesamt also 3,4 Prozent.
• Ab Juli erhöht sich der reguläre Beitrag zur Pflegeversicherung auf 3,4 Prozent.
• Der Zuschlag für Kinderlose steigt auf 0,6 Prozentpunkte, sie bezahlen insgesamt einen Pflegeversicherungsbeitrag von 4,0 Prozent.
• Der Arbeitgeberanteil steigt von 1,525 Prozent auf 1,7 Prozent.
• Als weitere Neuerung erhalten Väter und Mütter in Zukunft einen Beitragsabschlag, wenn sie zwei oder mehr Kinder unter 25 Jahren
• Der Abschlag beträgt Prozentpunkte, allerdings nur bis zum fünften Kind.
• Im Bundesland Sachsen müssen Arbeitnehmer einen größeren Anteil am Beitrag übernehmen. Mehr dazu steht im Abschnitt „Ausnahme: Pflegeversicherungsbeiträge in Sachsen“.
Die folgende Tabelle gilt für alle Bundesländer außer Sachsen:
Mitarbeiter oder Mitarbeiterin
Pflegeversicherungsbeitrag ab Juli 2023
Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil
Beitragshöhe bis einschließlich Juni 2023
… bis 23 und kinderlos
3,4 %
je 1,7 %
3,05 %
… ab 23 und kinderlos
4,0 %
Arbeitnehmer: 2,3 %Arbeitgeber: 1,7 %
3,4 %
mit einem Kind (egal welchen Alters)
3,4 %
je 1,7 %
3,05 %
mit zwei Kindern unter 25
3,15 %
Arbeitnehmer: 1,45 %Arbeitgeber: 1,7 %
3,05 %
mit drei Kindern
unter 25
2,9 %
Arbeitnehmer: 1,2 %Arbeitgeber: 1,7 %
3,05 %
mit vier Kindern unter 25
2,65 %
Arbeitnehmer: 0,95 %Arbeitgeber: 1,7 %
3,05 %
mit fünf oder mehr Kindern unter 25
2,4 %
Arbeitnehmer: 0,7 %Arbeitgeber: 1,7 %
3,05 %